Der Ablauf eines Immobilienkaufs auf Ibiza
Bevor mit dem Kauf einer Immobilie auf Ibiza begonnen wird, ist es für nicht ansässige Käufer in Spanien unerlässlich und obligatorisch, eine Steuernummer (Identifikationsnummer der Ausländer), auch NIE genannt, zu erhalten.
Schritt 1 - Besichtigen, wählen, bieten, verhandeln
Nachdem Sie die Immobilien, die Ihre Suchkritärien erfüllen, besichtigt haben und Sie das Objekt Ihrer Träume gefunden haben Suche, geben Sie ein Angebot ab. Der Makler kontaktiert dann die Besitzer und gibt das Gebot weiter. Der Verkäufer kann dann: das Angebot annehmen, das Angebot ablehnen oder ein Gegenangebot machen.
Dann werden die Verkaufsbedingungen verhandelt, wie die Möbel, die im Preis enthalten sind, der Termin für den Notarvertrag wird festgelegt, usw.
Dies ist ein unverbindlicher Prozess und verpflichtet Sie nicht zur Fortsetzung des Kaufs, wenn Sie es sich anders überlegen.
Schritt 2 – Privater Kaufvertrag mit Anzahlung mit Anzahlung “Arras-Vertrag”
Wenn Käufer und Verkäufer mit dem Verkaufspreis und den Vertragsbedingungen einverstanden sind, ist es notwendig, einen privaten Kaufvertrag, auch

Arras - Vertrag genannt, zu erstellen, in dem alle Details der Immobilie, die Details der Käufer und der Verkäufer aufgeführt sind, sowie alle zuvor ausgehandelten Konditionen.
Dieser Vertrag hat seine Rechtsgültigkeit, indem die Anzahlung von 10% “Arras” vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird. Dadurch wird die Reservierung der Immobilie bis zum Termin für die Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde zugesichert.
Falls der Käufer den Vertrag nicht einhält, ist die Anzahlung verloren. Wenn der Verkäufer den Vertrag bricht, muss er dem Käufer den doppelten Betrag zurückerstatten, den er erhalten hat.
Schritt 3 – Notarieller Kaufvertrag

In diesem Stadium wird es für ausländische Käufer obligatorisch, eine spanische Steueridentifikationsnummer (NIE) zu erhalten. Am einfachsten ist es, ein ortsansässiges Steuerbüro “Gestoria” damit zu beauftragen, alles Notwendige für den Erhalt der Steuernummer in die Wege zuleiten. Dafür stellt das Steuerbüro ca. 150 € in Rechnung.
Der Rest des vereibarten Kaufpresies wird zum Notartermin fällig, Zahlungsmethode per Bankscheck. So mit ist es erforderlich, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen.
